United verlängert Gültigkeit von Flugguthaben bis Dezember 2023

United Flugzeug BOS

Wer bei United Airlines sein Ticket storniert, der kann seit Beginn der Pandemie vergleichsweise einfach ein Flugguthaben erhalten. Mit Ausnahme der Basic Economy können Tickets einfach online storniert werden. Der Ticketpreis wird dann in einen Future Flight Credit (oder tlw. in ein Travel Certificate) umgewandelt. Diese können dann wiederum für künftige Flüge mit United eingesetzt werden.

Durch die bis November 2021 angehaltene Einreisesperre verfügen vermutlich noch einige von euch über ein solches Guthaben. Eigentlich hätte dieses für Flüge bis 31. Dezember 2022 eingelöst werden müssen, aber nun gibt es gute Neuigkeiten: Die Gültigkeit solcher Flight Credits und Travel Certificates wurde um ein Jahr bis Dezember 2023 verlängert.

Eine entsprechende E-Mail wurde uns von einem Leser weitergeleitet. Ich habe zwar keine solche E-Mail erhalten, aber die verlängerte Gültigkeit ist ebenfalls vermerkt:

Auf United.com wird die Verlängerung der Guthaben ebenfalls bestätigt::

united flight credit extended

Future Flight Credits und Travel Certificates können beide für die Buchung von United-Tickets eingesetzt werden. Allerdings können Travel Certificates nicht für Flüge mit Partner-Airlines (wie z.B. der Lufthansa) verwendet werden.

Schreibe einen Kommentar

Kommentare (8)

  1. Daniel sagt:

    Bei mir war die Preisdifferenz zwischen online und Telefon schlicht absurd. Die Service-Dame sagte mir: „An die günstigen Buchungsklassen kommen wir hier nicht ran.“ Da es nicht meine Schuld war, dass dieses für mich sinnlose Guthaben entstanden ist, wäre es wirklich super, wenn es irgendeine Möglichkeit gäbe, es ausgezahlt zu bekommen oder irgendwie anders einzusetzen.

  2. Chris sagt:

    Ich habe eben versucht bei United mit meinem Flight Credit Flüge zu buchen. Online geht das bei mir leider nicht. Bei 3-maligen Telefonanruf bei United werden deutlich höhere Preise als die Online Preise genannt. Die Online Preise waren aber weiterhin verfügbar zu den günstigeren Konditionen. Damit wäre der Flight Credit für mich deutlich weniger wert, wenn ich telefonisch buchen würde.
    Ich wurde an die Buchhaltung verwiesen. Mal sehen, ob da eine positive Rückmeldung kommt. Falls nicht, dann würde ich mich ziemlich verschaukelt fühlen. Es wird spannend.

    • Peer sagt:

      Ein „Trick“, den ich Mal gelesen habe: Zuerst online mit der Farelock-Funktion den gewünschten Flug einbuchen, aber noch nicht zahlen. Danach über den Support versuchen, das Guthaben anzurechnen.

      Aber frag ggf. vorher einmal (z.B. bei Twitter) nach, ob es immer noch so funktioniert.

    • Chris sagt:

      Bei mir hat es nach mehrmaligen Anläufen (telefonisch und per Email) letztendlich doch geklappt den Flug zum Online Preis zu bekommen.
      Also Glück gehabt, hat aber viele Stunden Zeit gekostet.

  3. Torsten sagt:

    United ist sogar noch freundlicher als zuvor: „You can share them with a friend or family member for tickets originally purchased on or before August 31, 2021“
    Damit sollte man den vor der Pandemie an United gegebenen Vorschuss nun wirklich wieder zurückholen können. Prima!

  4. Daniel sagt:

    Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie man sich solch ein Guthaben auszahlen lassen kann? Eigentlich sollte dieses Einbehalten doch gar nicht legal sein … Aber vermutlich reicht es nicht, dass der Kunde EU-Bürger ist, damit EU-Recht gilt …

    • Peer sagt:

      Wieso sollte es nicht legal sein? Wer als Kunde freiwillig seine Buchung storniert hat, ist mit einem Flugguthaben doch gut bedient.

      Wenn der Flug seitens der Airline storniert wurde (insb. bei Abflug in Europa), besteht natürlich in vielen Fällen Anrecht auf Erstattung. Dann muss man sich nicht mit einem Fluggutschein zufrieden geben.

    • Axel sagt:

      Die Crux ist in der Tat die freiwillige Stornierung von Kundenseite. Man ist da in der Tat gut bedient, wenn man solch eine Gutschrift erhält. Nur wenn die Airline storniert, hast Du ein Anrecht auf eine Auszahlung.

      Allerdings habe ich kürzlich mal bei UA angerufen und gefragt, ob man nicht doch eine Auszahlung erreichen kann. Mir wurde gesagt, ich kann es zumindest versuchen über das Standardformular, dass UA für Rückerstattungen anbietet, eine solche zu erwirken mit dem Verweis auf Corona, Pandemie, etc. pp. Alles letztlich natürlich Einzelfallauslegung und wohl auch Glück. Aber versuchen kann man es wohl. Glaube im Vielfliegertreff habe ich auch von solch Versuchen gelesen, die erfolgreich waren.

      Die Verflängerung bis Ende 2023 ist natürlich top. Mal ne gute Aktion!

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Hinweis: Sollte dein Kommentar nicht umgehend auf der Seite erscheinen, muss es zuerst von einem Moderator freigegeben werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn du zum ersten Mal bei uns kommentierst.


Suchen