Ticket in Italien ausstellen lassen & Hinflug ungestraft verfallen lassen

Fliegen

Jedes Land macht seine eigenen Gesetze und Italien hat ein sehr strenges Verbraucherschutzgesetze. Diese wirken sich auch positiv auf den Flugverkehr aus. Für Flugtickets gilt eigentlich die Regel: Lässt man ein Segment (einzelner Flug) verfallen, verfallen auch alle weiteren Flüge auf den Ticket. Nicht so wenn, man einen Flug ab Italien bucht und das Ticket auch in Italien kauft bzw. dort ausstellen lässt!

Info

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung sondern unsere eigene Sichtweise dar.

Grundlage dafür sind die Artikel 20, 21 Absatz 1 und 22 der Gesetzesverordnung Nr. 206/2005 (Italienisches Verbraucherschutzgesetz). Diese Artikel beziehen sich zwar nicht eindeutig auf das Nichtantreten eines Fluges (No Show) aber sie sagen aus, dass Verbraucher nicht gegenüber der Fluggesellschaft erheblich benachteiligt werden darf.

Hintergrund

Wie hoch eine Neukalkulation des Flugpreises aufgrund eines verpassten Fluges für den Kunden ausfällt, ist bei der Buchung nicht absehbar und lässt sich auch nur sehr schwierig nachvollziehen. Eine Kritik die auch zuletzt ein deutsches Amtsgericht dazu gebracht hat, eine Klage von Lufthansa gegen einen Passagier abzuweisen, der das letzte Flugsegment verfallen gelassen hat und mit einer Fordung von 2.112€ bei einem ursprünglichen Flugpreis von 657€ konfrontiert worden ist. Das Gericht hält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airline wegen mangelnder Transparenz für unwirksam.

So reagieren die Airlines

In Italien haben sich die meisten Fluggesellschaften mittlerweile den Verbraucherschutzgesetzen gebeugt und deswegen findet in den AGBs oder direkt bei der Buchung mittlerweile einen entsprechenden Hinweis:

Exception for tickets bought in Italy
Passengers holding a Lufthansa ticket issued in Italy (via LH.com/IT, LH ticket counter, LH call center or at a travel agency) may use the original booked return flight, out of sequence without recalculation and extra payment, even if the outbound section has not been used.
In this case, please call the Lufthansa Customer Relations team latest 24 hours after the planned first ticketed flight segment.
Phone number: 0899 198 000**Local calls rates apply, with no further charges. Between 22.00 and 08.30 customer support is provided only in English or German.

lufthansa.com/it Fußnote

Normalerweise findet man an der gleichen Stelle nur folgenden Hinweis:

The fares are only valid if the flights/dates are taken in the booked sequence. Otherwise the fares will be recalculated based on the actual flight routing.

lufthansa.com Fußnote

Jede Fluggsellschaft muss die Passagiere angemessen darüber informieren. Tut sie das nicht, geht die italienische Verbaucherschutzbehörde hart dagegen vor. Gegen British Airways und Etihad Airways wurde bereis ein Bußgeld in Höhe von 500.000€ verhängt, weil sie ihre Passagiere nicht angemessen über ihre Rechte aufgeklärt haben.

Auch British Airways hat sich dem Druck gebeugt und in ihren Beförderungsbedingungen mittlerweile folgenden Punkt aufgenommen:

3c4) For tickets sold in Italy the following shall apply
If you have missed, or you have not used for any reason, your outbound flight (for the purpose of this clause, this means the entire outbound journey, as originally booked), you are entitled to use the return flight (for the purpose of this clause, this means the entire return journey, as originally booked), without application of any surcharge, provided that you inform us, by calling us as soon as possible to advise us of your intention to use the return flight, and in any case:

(i) no later than 24 hours after the scheduled departure time of the first leg of the outbound flight;

(ii) at the latest 2 hours before the time of the scheduled departure of the return flight, when the scheduled departure time of the return flight is within 24 hours from the scheduled departure time of the outbound flight.

You should call British Airways and provide your booking reference number and the names of the affected passengers. For more information (including the phone number to use) see our FAQs. We will issue a new electronic ticket for the return flight, without application of any surcharge.

If you do not provide the above information as required, or fail to do so within the prescribed timeframe, we shall be entitled to request payment of the recalculated fare, in accordance with clause 3c2) and 3c6), subject to availability on the return flight.

British Airways General Conditions of Carriage 3. Tickets

Günstige Oneway-Flüge dank Ausnahme?

Auf dem ersten Blick ist es häufig eine Kuriosität, dass ein Hin- und Rückflug z.B. von Mailand nach New York deutlich günstiger ist als ein Oneway-Flug von New York nach Mailand. Die Airlines wissen hingegen, dass ein Passagier z. B. Geschäftsmann der nur von New York nach Mailand möchte häufig bereit ist, deutlich mehr Geld für einen Flug zu bezahlen z. B. ein Tourist, der einmal im Jahr in den Urlaub fliegt.

Kostet ein Hin- und Rückflug mit United Airlines via Lufthansa.com/it von Mailand nach New York 330€, muss man für den gleichen Flug von New York nach Mailand als Oneway gebucht, satte 579 $ (~535 €) bezahlen!

Ein Hin- und Rückflug von New York nach Mailand ist mit 446 $ (~412 €) ebenfalls teurer als der Hin- und Rückflug ab Mailand. Ist man wirklich nur am Flug New York-Mailand interessiert, könnte man diese Besonderheit des italenischen Verbraucherschutzgesetzes ausnutzen, um über 70€ zu sparen.

So geht’s

Achtung

Bisher ist die ganze Geschichte nur Theorie. Wir hatten selber noch keine Möglichkeit dieses Gesetz in der Praxis zu testen. Wenn ihr es ausprobiert, hinterlasst gerne ein Kommentar mit euren Erfahrungen!

Als Knackpunkt sehen wir vor allem die Mitarbeiter an der Hotline, die euren Rückflug neu ausstellen müssen. Geht davon aus, dass die Mitarbeiter zum ersten Mal von dieser Passage in den eigenen AGBs bzw. Beförderungsbedingungen hören. Weigern sich die Mitarbeiter, müsst ihr ggf. selber einen Ersatz(rück)flug buchen und euch das Geld zurückerstatten lassen. Ggf. sogar vor Gericht, wobei der Gerichtsstand dann Italien sein wird. Das sollte euch klar sein.

Will man seinen Hinflug nicht antreten aber den Rückflug trotzdem nutzen, müsst ihr die Airline spätestens 24 Stunden nach geplanten Abflug des Hinfluges telefonisch informieren, dass ihr den Rückflug antreten möchtet. Die Fluggesellschaft muss dann dafür sorgen, dass ihr euren Rückflug ohne Aufpreis antreten könnt.

Das geht natürlich nur mit einem Ticket, das in Italien ausgestellt worden ist. In der Regel müsst ihr dafür über die italienische Website der Airline oder bei einem italienischen Reisebüro buchen. Die italienische Seite steht aber meistens auch auf Englisch zur Verfügung.

Theoretisch könnt ihr die Airline auch direkt nach der Buchung informieren. Spätestens aber 24 Stunden nach der geplanten Abflugzeit. Informiert ihr sie zu spät, kann die Airline euch trotzdem die Beförderung auf dem Rückflug verweigern oder den Flugpreis neu kalkulieren.

Nur Teil des Hinfluges nutzen?

Ihr werdet euch jetzt sicherlich die Frage stellen, kann ich auch nur einen Teil des Hinfluges nutzen z. B. Mailand – Frankfurt – New York und erst in Frankfurt zusteigen?

Nach unserer Interpretation, nein. Zwar gibt es einige Berichte, die von multi-way flights (Quelle) oder multiple-segment (Quelle) sprechen – das kann man aber sehr gut als Multi-Stop-Flüge interpretieren, wo auf einem Ticket nicht nur ein Hin- und Rückflug sondern weitere Flüge mit Stopover gebucht werden z. B. Mailand – New York / New York – Los Angeles / Los Angeles – Mailand. British Airways spricht sogar explizit vom entire outbound journey.

Würde man auf Mailand – Frankfurt – New York ein mehrtägigen Stop (über 24 Stunden) in Frankfurt einlegen, könnte man das als Multi-Stop-Flug interpretieren. Allerdings erlauben die meisten Fluggsellschaften solch einen Stopover nicht in günstigen Tarifen.

Fazit

Sein Ticket nicht komplett abzufliegen, kann theoretisch jederzeit zu einer Neukalkulation des Flugpreises führen. Wie hoch diese Strafe ausfallen kann, ist für den Passagier absolut nicht transparent und benachteiligt ihn gegenüber der Fluggesellschaft massiv. Deswegen kann man die Auslegung der Verbraucherschutzgesetze in Italien absolut nachvollziehen. Es wäre wünschenswert, wenn weitere Länder dem italienischen Beispiel folgen würden.

Weitere Sichtweisen auf das Thema findet ihr bei Head for Points, Gold save the Points, Live and let’s fly und You have been Upgraded. Danke auch an unseren Leser Gian, der uns auf das Thema aufmerksam gemacht hat!

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Kommentare (15)

  1. Hardy Brandt sagt:

    Es werden oft günstige Business-Class-Flüge mit einem speziellen Abflugort wie Budapest angeboten, wie z. B. Budapest-Frankfurt-Los-Angeles. Der Preis ist gut, aber wie komme ich mit meinem Business-Class-Gepäck für zwei Personen meist 4 – 5 Koffer mit einem günstigen Zubringer nach Budapest? Oder könnte ich die Koffer auch in Frankfurt aufgeben, dann nur einen Billig-Flug nach Budapest mit Handgepäck nehmen und in Frankfurt werden nur die Koffer ins Flugzeug verladen.Ist das möglich? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, mit dem vielen Gepäck ohne großen Aufpreis nach Budapest zu kommen? Natürlich werden bei diesem Beispiel alle Flüge durchfeführt.
    Bei einem zweiten Beispiel gibt es wahnsinnig günstige Flüge ab Fernost, die in einem europäischen Flughafen enden. Abflugort ist z. B. Singapore – Europa -Singapore. Die Flüge sind dabei so günstig mit Meilen zu bezahlen, dass man da gerne den Hinflug nach Europa verfallen lässt, und nur den Rückflug nimmt. Und das zweimal. Immer noch sehr günstig. Was passiert da, wenn der Hinflug nicht genutzt wird, bei der zweiten Buchung der Rückflug nicht genutzt wird? Kommt es eventuell auf die Fluggesellschaft an, die das eventuell mit sich machen lässt? Oder wehrt sich die Fluggesellschaft gegen den Billigflug und rechnet dann neu? Wer hat eine solche Erfahrung schon gemacht?

  2. Lillifee sagt:

    Das Problem ist, dass ein Großteil Buchungen mit mehreren Flügen ( und/oder) Hin-und Rückflug bucht, weil es billiger ist. Fakt ist aber, dass die vorsätzlich geschieht. Es ist eine andere Sache wenn Passagiere aufgrund von Krankheit usw. Flüge nicht nutzen KÖNNEN.
    Der Airline entsteht dadurch ein andweweitiger Schaden, der nämlich die Kunden selbst trifft. Denn ist ein Flug ausgebucht und 20 Passagiere haben vorsätzlich diesen Flug mitgebucht, obwohl sie ihn wissentlich nicht nutzen, sind diese Plätze für Kunden, die den Flug tatsächlich nutzen wollen, nicht verfügbar.
    Zudem sollte jeder Einzelne lernen, AGBs/ ABBs zu lesen, bevor er sich damit einverstanden erklärt. Das ist das zweitgrößte Problem. Es wird munter drauf los gebucht, das billigste vom billigen am besten und dann wird sich aufs übelste beschwert, wenn die Flüge z.B. nicht erstattbar oder umbuchbar sind, obwohl man während der Buchung darauf hingwiesen wurde und diese Bedingungen akzeptiert hat. Wer lesen kann ist also klar im Vorteil.
    Darüber hinaus ist es genauso wichtig, bei Problemen immer RECHTZEITIG mit der Airline Kotakt aufzunehmen, dann kann eine Lösung gesucht werden, aber das funktioniert nicht, wenn man wartet, bis alles vorbei ist und dann erst sagt, ja aber…

  3. Markus sagt:

    Helmut und Rene,

    könntet ihr bitte diese Schachtelflüge erklären? Eine Googlesuche referenziert diesen Beitrag hier :/

    Würde mich stark interessieren!

    Danke,

  4. Joerg Bundialek sagt:

    Sehr gut recherchiert!!!
    Meine Ehefrau ist Italienerin und wir hatten bereits zwei Mal genau diesen Fall (nicht angetretener Hinflug). Ticket in Italien gekauft und auch ausgestellt. Flug ex Italien nach Deutschland und zurück.
    Nach Rücksprache und Meldung an das italienischen Lufthansa-Büro wurde das Ticket weiterhin als gültig geführt und sie konnte den Rückflug trotz nicht angetretenem Hinflug wie gebucht antreten.
    WICHTIG: Die Meldung an Lufthansa MUSS innerhalb von 24 Stunden NACH NICHTANTRITT erfolgt sein!

  5. Tobias sagt:

    Ok, hat sich leider erledigt. POI lt. Eticket ist Berlin. Schade.

  6. Tobi sagt:

    Woran erkenne ich, ob das Ticket „issued in Italy“ ist?

    Habe über opodo.de den Business Class Sale ab Mailand nach Dubai gebucht. (LIN – FRA – DXB)

  7. Matthias sagt:

    Ich finde es generell bedenklich, dass die Airlines abkassieren dürfen ohne dafür eine Leistung zu erbringen. Platz bleibt leer -> weniger Treibstoff…weniger Handling… Aber dafür mehr Geld fordern.
    Ich bin allerdings auch dafür, dass man sich im Sinne des Umweltschutzes bei Nichtantritt rechtzeitig meldet um den Flieger besser auszunutzen zu können.
    Ich habe die Preispolitik der Airlines noch nie verstanden. Vermutlich war den Airlines in der Vergangenheit das Buchen von Cross over Tickets ein Dorn im Auge. Aber das war ja auch nur der mysteriösen Preispolitik geschuldet.

  8. Joho sagt:

    Interessanter Bericht! Danke.

  9. I. sagt:

    Ganz eigenartig, diese Flugregelungen. Würde bei keinem Bahnunternehmen, das mir bekannt ist, passieren. Steige ich früher aus, aus irgendeinem Grund, dann nutze ich eine Leistung nicht – da kann es nicht teurer werden. Und im letzten Segmet jemand mitfliegt oder nur für den Sitz bezahlt, ohne zu fliegen, ist dem Leistungserbringer doch egal, oder?
    Eigentlich sollte die Fluggesellschaften Leute bestrafen, die trotz check in nicht erscheinen. Aber so ist das ganze Thema ja nicht angelegt.

  10. Egbert sagt:

    Bezüglich des Extra-Kastens das man ggfs erneut einen Flug buchen muss und dann mit Gerichtsstand in Italien klagen muss:

    Das stimmt nur bedingt. Europäisches Verbraucherschutzrecht erlaubt den Wohnsitz des Verbrauchers als Gerichtsstand. Es gibt außerdem die „European Small Claims Procedure“ bis zu einem Streitwert von €5000. Da klagt man für eine Minimalgebühr vor dem lokalen Amtsgericht. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt und man braucht keinen Anwalt.
    Habe schon wiederholt UK Airlines verklagt und gewonnen.

  11. Helmut sagt:

    Bei Eurowings ist es überhaupt kein Thema Einzelstrecken verfallen zu lassen da es keine Preistricksereien gibt. Man kombiniert grundsätzlich One-Way Flüge. Außerdem habe ich bei Nichtantritt immer problemlos Steuern & Gebühren zurückerstattet bekommen.
    Bei kurzfristigen Airfrance Flügen empfehlen sich auch Schachtelflüge. Gut kombiniert hat man einen Freiflug zu einem späteren Zeitpunkt. Ich hatte bei AF/KLM noch nie Schwierigkeiten wegen einem nicht angetretenem „Rückflug“. LH zeigt hier mal wieder seine Arroganz gegenüber dem Kunden, deshalb ist LH für mich nur eine Option in Ausnahmefällen.

    • Peer sagt:

      „Man kombiniert grundsätzlich One-Way Flüge“
      War früher der Fall, trifft auf den Langstrecken aber mittlerweile nicht immer zu, u.a. da man sich dem Joint-Venture-Pricing anpasst.

      So kann Hin- und Rückflug zusammen gebucht deutlich günstiger sein als beides einzeln. Wie genau es dann mit Segment verfallen lassen abläuft, kann ich nicht sagen. Oder hast du da konkrete Erfahrungen?

    • Rene sagt:

      Kann ich bei KLM/AF bestätigen. Durch eine erhebliche Verspätung (3 Tage) wurde mir das letzte Segment was ich eh nie angetreten hätte innerhalb 3 Tagen erstattet.

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