Kürzungen bei AirHelp Plus: Nur noch 7 Reisen pro Jahr abgedeckt (keine Änderung für Bestandskunden)

Regen Flugzeugfenster

Im September haben wir euch auf Travel-Dealz erstmals den Dienst Airhelp Plus vorgestellt. Mit einem Abo für 50€ pro Jahr erhalten Reisende u.a. eine Entschädigung von 100€ für ausgefallene bzw. verspätete Flüge (ab 3h) sowie 150€ bei Gepäckverspätung. Und das zusätzlich zu etwaigen Ansprüchen aus den Fluggastrechten.

Das ist als Vielflieger sehr lohnenswert. Wir haben den Dienst selber ausprobiert und sind innerhalb von 3 Monaten schon mit mehr als 250€ „Gewinn“ aus der Sache herausgegangen. Zu gut, um wahr zu sein? Möglich, und daher schrieb ich im Dezember unter meinen ansonsten positiven Erfahrungen:

Insgesamt kann ich AirHelp Plus nach aktuellem Stand also empfehlen. Ich gehe aber nicht davon aus, dass sich das Angebot in der bisherigen Form lange halten wird.

Das ist nun eingetreten und AirHelp hat die Inklusivleistungen angepasst. Mit dem Complete-Abo besteht nur noch Anspruch auf die „Versicherungen“ AirPayout und AirLuggage für 7 Reisen pro Jahr. Gestern hieß es noch, dass die Änderung auch für Bestandskunden gelte. Heute aber die Kehrtwende: Für Bestandskunden bleibt (erst einmal) alles beim Alten, sofern das Abo vor dem 12. Januar 2024 abgeschlossen wurde.

Wer ein neues Abo abschließt, wird auf diesen Hinweis stoßen

Limit erreicht? Fehlermeldung nach Hinzufügen eines Fluges

Nachdem es entsprechende Anmerkungen in unseren Kommentaren gab, habe ich seit gestern selbst versucht, einen Flug im Dashboard hinzuzufügen. Der Flug wurde zwar aufgenommen, allerdings mit einer Meldung, dass AirPayout nicht anwendbar sei:

Der Kundensupport teilte dazu gestern per Chat-Nachfrage mit:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Flug registriert wurde, jedoch keine AirPayout-Guthaben mehr vorhanden sind. […]

Die Regelung wurde für alle Passagiere mit AirHelp Plus, einschließlich aller Mitglieder, aufgrund des zunehmenden Betrugs auf 7 AirPayouts pro Abonnement angepasst. […]

Unsere Website wurde vor kurzem aktualisiert, um neue Regeln, die angewendet wurde. Entsprechend unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen können wir die Mitgliedschaftswerte und Dienstleistungen anpassen.

Support von AirHelp am 15. Januar 2024

Eine Kommunikation an Bestandskunden gab es bisher nicht, selbst im Leistungskatalog von AirHelp Plus ist bislang nicht von einer Beschränkung auf 7 Fälle pro Jahr die Rede.

Rolle rückwärts: Doch keine Änderung für Bestandskunden

Nach der gestrigen Erfahrung haben wir umgehend Kontakt mit einem Ansprechpartner bei AirHelp aufgenommen. Nach unserer Ansicht ist die Klausel in den AGB, dass die Leistungen jederzeit angepasst werden können, kaum mit dem BGB vereinbar.

Heute teilte AirHelp dann überraschend mit: Die Änderung im Leistungskatalog betrifft doch nur Neukunden, die nach dem 12. Januar das Complete-Abo abgeschlossen haben. Für bestehende Kunden bleibt demnach alles beim Alten:

Die Änderungen wurden aufgrund mehrerer betrügerischer Aktivitäten eingeführt und sollten nur für neu erworbene AirHelp Plus Complete-Mitgliedschaften gelten. Ihr Konto war höchstwahrscheinlich von einem Fehler betroffen

Support von AirHelp am 16. Januar 2024

Ich habe weiterhin das Problem, dass beim Eintragen neuer Flüge dir AirPayout-Versicherung nicht angewandt wird. Laut Support (und E-Mail oben) handelt es sich dabei um einen Fehler, der hoffentlich bald behoben wird. Dabei war die Rede von 1 – 2 Tagen.

Die Begründung, dass die Einschränkung aufgrund von zunehmendem Missbrauch erfolgt, ist meiner Ansicht nach zweifelhaft. Klar ist natürlich, dass die Chance auf eine Auszahlung steigt, je mehr Reisen versichert sind. Aber vor jeder Auszahlung wird ohnehin ein Buchungsnachweis verlangt.

Fazit

Für Vielflieger waren die Pakete von AirHelp Plus sehr vorteilhaft, das Jahresabo rechnete sich schon mit dem ersten Vorfall innerhalb von 12 Monaten. Wie vermutet, hat das Modell aber nicht sehr lange gehalten. Da ist es zumindest gut, dass Bestandskundenverträge honoriert werden – mal schauen, wie lange.

Prinzipiell kann sich das Abo selbst mit der neuen Einschränkung noch lohnen. Dann würde es sich empfehlen, nur noch Flüge einzutragen, die besonders störungsanfällig sind. Sei es, weil ein Flug des Öfteren verspätet ist bzw. ausfällt, oder weil ein knapper Anschluss mit Aufgabegepäck dabei ist. Allerdings wird es damit ein ziemliches Glücksspiel, ob sich die Jahresgebühr i.H.v. 50€ (abzgl. 5% Gutschein) rechnet oder nicht.

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Kommentare (21)

  1. Johannes sagt:

    Ich habe vor mehr als 4 Wochen einen Fall eingereicht. Bisher wurde ich leider nur vertröstet. Gibt es ähnliche Erfahrungen?

  2. Markus sagt:

    nachdem Airhelp bei den Bestandskunden ein Stück zurückgerudert ist, kommt nun der nächste Blödsinn per Newsletter:
    „Wenn Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, benötigen wir nun ein Foto des Gepäckanhängers der Fluggesellschaft“

    Wie soll man bei verlorenem Gepäck ein Foto des Gepäckanhängers machen? Das bedeutet wohl, dass man nun beim Check-In, wenn der Koffer schon auf dem Band steht und der Anhänger angebracht wird, nun noch ein Foto davon machen soll? Bin mal gespannt, was das Personal beim Einchecken davon hält…

    Warum der Gepäckbeleg und der PIR nicht ausreichen soll, um einen Anspruch zu begründen, kann wohl einzig darin begründet sein, dass Airhelp einen neuen Weg finden wollte, berechtigte Ansprüche zu verweigern…

    PS: übrigens wurde mein Account wieder freigeschaltet. Zwei Monate war der gesperrt aufgrund eines Fehlers von Airhelp!
    Es kam zwar eine Mail mit Entschuldigung, aber keinerlei Angebot einer Kompensation, wie beispielsweise kostenlose Verlängerung der Versicherungsdauer um zwei Monate oder anteilige Erstattung des Versicherungsbeitrags für die Zeit, in der die Versicherung nicht genutzt werden konnte…

    • Peer sagt:

      Wo steht denn das mit dem Foto des Gepäckanhängers? Wäre in der Tat ein starkes Ding und dürfte ähnlich wie die Geschichte mit max. 7 Trips rechtlich nicht haltbar sein für Bestandskunden.

      • Markus sagt:

        steht im Newsletter vom „16 Feb 2024, 19:29“ mit dem Subject „Verspätungen in… Bäume verwandeln“

        nach viel Blabla über eine Zusammenarbeit mit einem Klima-Ablasshändler kommt am Schluss dieser Absatz:

        „Gepäck verloren? Wir benötigen Ihren Gepäckanhänger

        Wenn Sie AirHelp Plus Complete-Mitglied sind, sind Sie durch eine AirLuggage-Versicherung gesichert. Wenn Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, benötigen wir nun ein Foto des Gepäckanhängers der Fluggesellschaft zusammen mit Ihrer Verlustmeldung (PIR), Ihrem Ausweis und Ihrer Bankverbindung, wenn Sie eine Forderung für eine Auszahlung beantragen. „

        • Peer sagt:

          Danke. Sehe im AirHelp-Portal auch gerade, dass in der Tat der „baggage tag“ gefordert wird, wenn man einen neuen Fall einreicht.

          Habe AirHelp mal um Klärung gebeten, ob damit tatsächlich der Gepäckanhänger oder der Beleg gemeint ist, den man beim Check-in erhält

        • Peer sagt:

          Antwort von AirHelp ist da: Es reicht ein Foto des Gepäckbeleges, der i.d.R. zusammen mit dem Boardingpass ausgehändigt wird. Alternativ ein Screenshot des digitalen Gepäckbelegs in der App, sofern es keinen gedruckten gibt.

  3. Jochen Brunner sagt:

    Sind mit 7 Reisen auch 7 tatsächlich „Reisen“ (z.B. je 2 Flugverbindungen hin und wieder zurück = 4 Flüge) oder lediglich 7 einzelne Flüge abgedeckt?

  4. Markus sagt:

    wie zuvor hier schon mal geschildert, hatte mir Airhelp plötzlich den Account gesperrt, zunächst angeblich wegen „Betrugsverdacht“, dann weil angeblich Daten zu einem Versicherungsfall fehlten, aber auch nachdem ich das Dokument nochmals eingeschickt hatte, blieb der Account gesperrt.

    Ich hatte daraufhin die Universalschlichtungsstelle des Bundes kontaktiert, die meinen Fall auch angenommen haben.
    Gestern erhielt ich nun die Nachricht „mit Nachricht vom 7. Februar 2024 hat das Unternehmen erklärt, nicht an einem Streitbeilegungsverfahren teilnehmen zu wollen.“

    Airhelp scheint offenbar kaputt zu sein…

  5. Chris sagt:

    Habt ihr einen direkten AP, der zuverlässiger ist, als der Chatservice?

    Ich habe das Ganze im Dezember abgeschlossen und gleich mein erster Flug wurde gestrichten. Auf die 100,- warte ich immernoch.

    • Peer sagt:

      Leider nein, unser Ansprechpartner hat für persönliche Fragen bisher auch nur an den Chat verwiesen.

      Hast du denn für deinen Flug die E-Mail bekommen zwecks Ausfall? Oder hat Airhelp das nicht mitbekommen?

      • Chris sagt:

        Die haben das mitbekommen und es gibt anscheinend Probleme bei der Auszahlung. Die Chat-Mitarbeiterin hat versprochen, den Fall ihren Manager heranzutragen.
        Wer weiß, was intern vorgeht und wie lange es das Angebot noch gibt.
        Andere User hatten anscheinend bessere Erfahrungen.

  6. Marepacificum sagt:

    Das ist ja fast schon Live-Satire: wenn jemand es wagt eine Versicherung tatsächlich in Anspruch zu nehmen ist das „Betrug“ oder „Missbrauch“.
    😂

  7. Tanja sagt:

    Die Inhalte auf der Homepage stimmen mit der Realität nicht überein. Beschränkungen ohne Änderung der Homepage, Fragen weicht man aus und Loungegutscheine werden aufgrund erfundener Regeln verweigert. Mein Flug war über 60 Minuten verspätet. Gutschein für die Lounge kam aber keiner. Über einen Monat später hat mein Mann seinen Gutschein erhalten, da Verspätung wirklich mehr als 60 Minuten war. Ich erhalte für denselben Flug jedoch nichts. Grund: Der Flug war zwar über 60 Minuten verspätet aber das Boarding hatte ja immerhin schon vor den 60 Minuten begonnen und damit sei ein Gutschein ausgeschlossen.
    Wer also einfach länger in einer Maschine sitzt aber nicht abhebt (Betankung kommt nicht, Gepäck nicht beladen, Wartungsteam muss kommen, Warten auf weitere Gäste, …) hat Pech.

  8. Dennis sagt:

    Gerade mit dem Chat geschrieben und auch die Meldung bekommen bezüglich der 7 Credits. Der Service-Mitarbeiter konnte es gleich fixen und beim Eintragen des nächsten Fluges wurde mir die Meldung schon nicht mehr angezeigt. Top!

  9. Nairolf sagt:

    Was heisst eigentlich „AirPayout-Versicherung für 7 Reisen“? Sind die ersten 7 Reisen gedeckt? Oder die ersten 7 Vorfälle?

  10. Peter sagt:

    Habe gerade folgende Antwort bekommen per Chat:

    „Aufgrund einiger neuer Änderungen wurde die Nutzung von AirPayOut begrenzt. Da viele unserer Kunden nicht zufrieden waren, haben wir diese Beschränkung aufgehoben, aber es wird ein paar Tage dauern, bis die Änderung erfolgt ist und sich die Preise wieder normalisiert haben.

    Bitte warten Sie ein paar Tage, bis Sie AirPayOut wieder nutzen können. „

  11. Peter sagt:

    Hallo Peer,
    Du kannst ja mal schreiben, wenn die Eintragung für Bestandskunden wieder über den üblichen Weg möglich ist. Bei mir hat es eben auch nicht funktioniert.

    • Peer sagt:

      Im Chat hieß es vorhin:

      vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit AirHelp.

      Bitte beachten Sie, dass ihre AirPayout/AirLuggage-Nutzung in den nächsten 1-2 Werktagen wiederhergestellt werden sollte.

      Zum Glück stehen bei mir in den nächsten Tagen keine Flüge an, von daher warte ich mal bis dahin. Ggf. gibt es dann hier nochmal ein kleines Update

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