RKI: Erneutes Update der Risiko- und Hochinzidenzgebiete

Färöer Flagge

Das Robert-Koch-Institut hat soeben wieder die Liste der Risikogebiete aktualisiert. Dabei wurden einige Länder neu auf die Liste der Hochinzidenzgebiete mit Testpflicht vor dem Rückflug gesetzt, ansonsten gab es nur wenige Änderungen. Teile Griechenlands sowie die Färöer sind kein Risikogebiet mehr.

Seit Januar 2021 werden alle Risikogebiete in drei Kategorien unterteilt:

  • Virusvarianten-Gebiete (mit hohem Aufkommen an Corona-Mutationen)
  • Hochinzidenzgebiete (Inzidenz > 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen)
  • Reguläre Risikogebiete (Inzidenz zwischen 50 und 200)

Reisende aus Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten müssen sich vor Rückkehr nach Deutschland einem Corona-Test unterziehen, ansonsten unterscheiden sich die Regeln bisher kaum von regulären Risikogebieten. Allerdings sind auf nationaler Ebene Flugverbote für betroffene Länder im Gespräch.

Update der Risikogebiete

Die heute verkündeten Änderungen werden ab 31. Januar um 00:00 Uhr wirksam. Wer sich aktuell in einem der aufgeführten Gebiete aufhält, hat also noch bis zum 30. Januar 23:59 Uhr Zeit, um nach den alten Regelungen nach Deutschland einzureisen.

Folgende Gebiete gelten neu als Virusvariantengebiete:

In die Liste der Hochinzidenzgebiete wurden neu aufgenommen:

Folgende Gebiete sind kein Risikogebiet mehr:

Neue, reguläre Risikogebiete gibt es diese Woche nicht.

Karte der Risikogebiete

Auf folgender Karte seht ihr die Risikogebiete (ohne Unterscheidung zwischen Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten) gemäß RKI-Liste, wie sie ab 31. Januar gültig sind:

Risikogebiete gemäß RKI (letzte Änderung: 11. Februar, gültig ab 13. Februar 2022)

Folgen für Reisende

Gängiges Risikogebiet

Die Erklärung neuer Risikogebiete geht mit einer Reisewarnung für die jeweiligen Gebiete einher. Das wiederum kann beispielsweise dazu führen, dass die Auslandskrankenversicherung und andere Versicherungen nicht mehr greifen. Welche Krankenversicherungen euch trotzdem Schutz bieten, haben wir euch bereits in unserem Artikel dazu erläutert.

Seit dem 22. Dezember gibt es in den Bundesländern neue, einheitliche Regeln:

  • Es muss eine Einreisetestung vorgenommen werden. Dieser Test muss vor Abreise (der Test darf maximal 48 Stunden alt sein) oder nach Anreise innerhalb von 48 Stunden gemacht werden. Das Gesundheitsamt kann jederzeit unangemeldet innerhalb von 10 Tagen nach Einreise das Testergebnis verlangen. Auf den Seiten vom RKI wird dies allerdings nicht erwähnt, nur auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.
  • Es gilt eine Quarantänepflicht von 10 Tagen.
  • Die Quarantänepflicht kann ab dem 5. Tag mit einem negativen Testergebnis vorzeitig beendet werden.
  • Es muss eine digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) vorgenommen werden
    • Sind die technischen Gegebenheiten nicht gegeben (zum Beispiel kein Smartphone), dann kann auch weiterhin eine Anmeldung in Papierform abgegeben werden. Allerdings muss man sich dann manuell beim Gesundheitsamt nach Einreise melden.
  • Es gibt Ausnahmen von der Quarantäneregel: Vor allem Berufspendler, Geschäftsreisende usw. müssen nicht zwangsläufig in Quarantäne gehen. Dies kommt allerdings jeweils auf die Verordnung im Bundesland an. Es gibt hier Unterschiede.

Diese Regeln gelten in allen Bundesländern. Eine Ausnahme bildet NRW: Eine Quarantänepflicht gibt es dort nicht mehr, nachdem sich das Oberverwaltungsgericht Münster gegen eine pauschale Quarantänepflicht entschieden hat (außer für Virusvarianten- und Hochinzidenzgebiete).

Virusvarianten- & Hochinzidenzgebiete

Die Regeln für Virusvarianten- und Hochinzidenzgebiete gelten bundesweit (auch in NRW). Bezüglich der Regeln für die Rückreise gibt es aktuell keine Unterschiede zwischen beiden Kategorisierungen. Allerdings dürfen Flüge aus Virusvariantengebieten möglicherweise schon bald nicht mehr in Deutschland landen. Zumindest hat der Bundesinnenminister diese Woche angekündigt, solche Regelungen vorzubereiten. (Quelle)

Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, müssen ein negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen. Das Testergebnis darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Die Anforderungen an die Tests werden auf den Seiten des RKI erläutert, insbesondere muss es sich bei dem Test um einen PCR-, LAMP- oder TMA-Test handeln. Auch werden Antigen-Tests akzeptiert.

Alle weiteren Regeln für die gängigen Risikogebiete (10-tägige Quarantänepflicht, Einreiseanmeldung) gelten übrigens trotzdem. Nach 5 Tagen kann die Quarantäne auch bei diesen Risikogebieten mit einem negativen Testergebnis verkürzt werden.

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Kommentare (3)

  1. Claudia Schröter sagt:

    Hey, danke für Infos erstmal.
    Frage ??? Was ist mit Kanada ???
    Danke

  2. Basti sagt:

    Die Berichte helfen alles im Blick zu haben. Was jedoch das RKI bzw. Das AA dazu bewegt Namibia mit einer 7 Tage Inzidenz zum Hochrisikogebiet zu machen, erschließt sich nicht. Man könnte es Willkür nennen.

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