Flug annulliert? Diese Airlines bieten eine Rückerstattung oder Gutschein

Fluganzeigetafel

Aufgrund der Coronakrise wurde euer Flug annulliert und jetzt fragt ihr euch, ob ihr eine vollständige Rückerstattung erhalten könnt oder euch mit einem Gutschein zufriedengeben sollt? Wir klären euch auf und haben für 40 Airlines das aktuelle Vorgehen zusammengefasst.

Wann die Airlines den Flugpreis vollständig erstatten müssen, haben wir bereits in diesem Artikel erklärt:

Zusammengefasst steht euch eine vollständige Erstattung zu, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Es handelt sich um eine Fluggesellschaft mit Sitz in der EU, Schweiz, Island oder Norwegen, z.B. Lufthansa, Swiss, KLM, Air France, Norwegian, …
  • Der Flug startet in der EU und wird von einer Fluggesellschaft durchgeführt, die ihren Sitz nicht in der EU hat, z.B. Emirates, Etihad, American Airlines

Leider versuchen viele Fluggesellschaften in der aktuellen Krise, diese Rechte zu untergraben und erwecken den Eindruck, dass der Flugpreis nur in Form eines Gutscheins erstattet werden muss. Das ist häufig aber nicht korrekt. Deswegen haben wir für Euch die aktuellen Angaben der Airlines zusammengefasst

Info

Auch wenn die Airline nur einen Gutschein anbietet, müsst ihr diesen nicht akzeptieren. Was ihr dagegen tun könnt, haben wir hier beschrieben: Was, wenn sich die Airline weigert?

Achtung

Wir können keinen Garantien auf Richtigkeit geben, haben aber möglichst immer unsere Quelle für die Angaben verlink.

Sollte ich einen Gutschein akzeptieren?

Ihr seid euch nicht sicher, ob ihr euch auf den angebotenen Gutschein einlassen sollt, oder nicht? Diese Entscheidung können wir euch nicht abnehmen, aber nachfolgend ein paar Punkte für und gegen die Gutscheinlösung:

  • Die Gutscheinlösung hilft der Airline, den zukünftigen Flugbetrieb zu gewährleisten, denn sie muss keine sofortige Auszahlung leisten. Teilweise ist nach gewisser Wartezeit (12 Monate) dann doch eine Auszahlung möglich.
  • Einige Airlines bieten einen Bonus an, wenn ihr euch für den Gutschein entscheidet
  • In der Regel bietet die Airline von sich aus nur einen Gutschein an – stattdessen eine Auszahlung zu Erwirken, wird kein leichtes Unterfangen sein
  • Ihr seid für die nächste Reise an eine Airline gebunden, auch wenn ihr vielleicht lieber ein anderes Angebot wahrnehmen würdet
  • Die Gutscheine sind in der regel recht restriktiv, bspw. nur ein Jahr gültig, nicht übertragbar und nicht mit Rabattcoupons kombinierbar
  • Sollte die Airline Insolvenz anmelden, ist der Gutschein höchstwahrscheinlich wertlos
  • Wie lange die Coronakrise anhält, ist aktuell völlig unklar – und somit auch, wann ihr den Gutschein nutzen könnt

Aegean Airlines

  • EU-Airline: Ja, Sitz in Griechenland
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten, unterliegt aber EU-Recht
  • Gutschein: Ja, 18 Monate lang gültig
  • Umbuchung: Ja, Aegean Airlines erlaubt für Buchungen bis 9. April & Reisedatum bis 31. Juli 2020 die kostenfreie Umbuchung ohne Gebühr und ohne Tarifdifferenz. Dazu muss die Umbuchung bis 10. Mai 2020 und zwar auf Termine zwischen 1. August 2020 und 27. März 2021 erfolgen,

Aer Lingus

  • EU-Airline: Ja, Sitz in Irland
  • Rückerstattung: Ja
  • Gutschein: Ja, mit 10% Bonus, 5 Jahre lang gültig
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz

Air Baltic

  • EU-Airline: Ja, Sitz in Lettland
  • Rückerstattung: Ja
  • Gutschein: Ja, mit 20€ Bonus pro Oneway-Flug, gültig bis zum 31. Mai 2021
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz

Air Canada

  • EU-Airline: Nein, Sitz in Kanada.
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten. Nur Flüge mit Abflug in der EU unterliegen EU-Recht, Rückflüge in die EU i.d.R. nicht.
  • Gutschein: Ja, 24 Monate lang gültig
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz

Air France

  • EU-Airline: Ja, Sitz in Frankreich
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten, unterliegt aber EU-Recht
  • Gutschein: Ja, 1 Jahr lang gültig
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz bis zum 30. September für Reisen bis zum 30. November 2020
  • Kontakt zu Air France

Air Transat

  • EU-Airline: Nein, Sitz in Kananda
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten. Nur Flüge mit Abflug in der EU unterliegen EU-Recht, Rückflüge in die EU i.d.R. nicht.
  • Gutschein: Ja, 24 Monate lang gültig, wird automatisch zugestellt
  • Umbuchung: Nein, nur Gutschein

Alitalia

  • EU-Airline: Ja, Sitz in Italien
  • Rückerstattung: Ja
  • Gutschein: Ja, 1 Jahr lang gültig
  • Umbuchung: Ja

American Airlines

  • EU-Airline: Nein, Sitz in den USA
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten. Nur Flüge mit Abflug in der EU unterliegen EU-Recht, Rückflüge in die EU i.d.R. nicht. Laut DOT muss aber auch der Flugpreis erstattet werden, wenn der Flug nicht wegen staatliche Beschränkungen annulliert worden ist.
  • Gutschein: Nein
  • Umbuchung: Ja, Flugpreis kann für eine spätere Buchung ohne Umbuchungsgebühr verwendet werden

Austrian

  • EU-Airline: Ja, Sitz in Österreich
  • Rückerstattung: Ja
  • Gutschein: Nein
  • Umbuchung: Ja, für Buchungen bis zum 15. Mai inklusive 50€ Bonus auf mögliche Tarifdifferenzen bis zum 31. August.
  • Kontakt zu Austrian Airlines

British Airways

  • EU-Airline: Ja, Sitz in Großbritannien (trotz EU-Austritt gilt hier die Verordnung noch in der Übergangszeit)
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten.
  • Gutschein: Ja, 12 Monate ab dem ursprünglichen Reisedatum gültig
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz bis zum 31. Dezember 2020 für Buchungen bis zum 31. Juli 2020.
  • Kontakt zu British Airways

Brussels Airlines

  • EU-Airline: Ja, sitz in Belgien
  • Rückerstattung: Ja
  • Gutschein: Nein
  • Umbuchung: Ja, für Buchungen bis zum 15. Mai inklusive 50€ Bonus auf mögliche Tarifdifferenzen bis zum 31. August.
  • Kontakt zu Brussels Airlines

Cathay Pacific

  • EU-Airline: Nein, Sitz in Hong Kong
  • Rückerstattung: Ja, für alle Flüge die vor dem 23. März für Reisen bis zum 31. Mai gebucht worden sind
  • Gutschein: Nein
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz bis zum 31. Mai 30. Juni für Reisen bis zum 10. Dezember 2020

Condor

  • EU-Airline: Ja, Sitz in Deutschland
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten, unterliegt aber EU-Recht
  • Gutschein: Nein
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz für Buchungen bis zum 31. Mai 2020. Auch nach dem Abflug möglich
  • Kontakt zu Condor

Delta

  • EU-Airline: Nein, Sitz in den USA
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten. Nur Flüge mit Abflug in der EU unterliegen EU-Recht, Rückflüge in die EU i.d.R. nicht. Laut DOT muss aber auch der Flugpreis erstattet werden, wenn der Flug nicht wegen staatliche Beschränkungen annulliert worden ist.
  • Gutschein: Nein
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz für Reisen bis zum 31. Dezember 2020

Deutsche Bahn

  • EU-Airline: Ja, Sitz in Deutschland
  • Rückerstattung: Bisher kaum Verbindungen im Fernverkehr gestrichen
  • Gutschein: Ja, 3 Jahre lang gültig
  • Umbuchung: Zugbindung für Sparpreise ist bis Ende April aufgehoben und das Ticket kann bis Ende Juni 2020 flexibel genutzt werde.

Easyjet

  • EU-Airline: Ja, Sitz in Großbritannien & Österreich
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten, unterliegt aber EU-Recht
  • Gutschein: Ja, 6 Monate lang gültig
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz
  • Kontakt zu EasyJet

Egyptair

  • EU-Airline: Nein, Sitz in Ägypten
  • Rückerstattung: Ja aber erst, wenn Egyptair den Flugbetrieb wieder aufnimmt
  • Gutschein: Ja
  • Umbuchung: Ja, wenn Egyptair den Flugbetrieb wieder aufnimmt

Emirates

  • EU-Airline: Nein, Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten
  • Rückerstattung: Ja, weltweit
  • Gutschein: Ja, 12 Monate lang gültig
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr und ohne Tarifdifferenz bei geplanten Abflug bis zum 31. August 2020
  • Kontakt zu Emirates

Etihad Airways

  • EU-Airline: Nein, Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten
  • Rückerstattung: Ja, mit Abflug aus der EU, Großbritannien, Schweiz und USA
  • Gutschein: Ja, bis zum 30. September gültig für Reisen bis 31. Juli 2021 + bis zu 5.000 Meilen für Etihad Guest-Mitglieder
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr und ohne Tarifdifferenz aber nur für Reisen bis zum 30. Juni 2020
  • Kontakt zu Etihad

Ethiopian Airlines

  • EU-Airline: Nein, Sitz in Äthiopien
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten. Nur bei Abflug in der EU unterliegt der Flug EU-Recht, für den Rückflug mit Ankunft in der EU nicht.
  • Gutschein: Ja, 1 Jahr lang gültig
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz bis zum 31. Dezember 2020

Eurowings

  • EU-Airline: Ja, Sitz in Deutschland & Österreich
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten, unterliegt aber EU-Recht
  • Gutschein: Ja, 1 Jahr lang gültig, Reise kann auch später stattfinden
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz bis zum 31. August für Reisen bis zum 27. März 2021
  • Kontakt zu Eurowings

Finnair

  • EU-Airline: Ja, Sitz in Finnland
  • Rückerstattung: Ja
  • Gutschein: Ja
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz bis zum 30. Dezember 2020
  • Kontakt zu Finnair

Iberia

  • EU-Airline: Ja, sitz in Spanien
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten, unterliegt aber EU-Recht
  • Gutschein: Ja, für Reisen bis zum 31. März 2021 gültig
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz für Reisen bis zum 31. März 2021

Icelandair

  • EU-Airline: Nein, Sitz in Island
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten. Nur bei Abflug in der EU unterliegt der Flug EU-Recht, für den Rückflug mit Ankunft in der EU nicht.
  • Gutschein: Ja, 3 Jahre lang gültig
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz für Reisen bis zum 1. Januar 2021

KLM

  • EU-Airline: Ja, Sitz in Niederlanden
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten, unterliegt aber EU-Recht
  • Gutschein: Ja, 1 Jahr lang gültig, Reise kann auch später stattfinden
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz
  • Kontakt zu KLM

LATAM

  • EU-Airline: Nein, Sitz in Südamerika
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten. Nur bei Abflug in der EU unterliegt der Flug EU-Recht, für den Rückflug mit Ankunft in der EU nicht.
  • Gutschein: Ja, 12 Monate lang gültig
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz für Reisen bis zum 31. Dezember 2020

Lufthansa

  • EU-Airline: Ja, Sitz in Deutschland
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten, unterliegt aber EU-Recht
  • Gutschein: Ja, bis zum 31. August 2020 gültig mit 50€ Bonus
  • Umbuchung: Ja, für Buchungen bis zum 15. Mai inklusive 50€ Bonus auf mögliche Tarifdifferenzen bis zum 31. August.
  • Kontakt zu Lufthansa

Miles&More

  • EU-Airline: Keine Airline
  • Rückerstattung: Nur bei regulären Flugprämien und annullierten Flügen. Bei freiwilligen Stornierungen fallen 50€ an Gebühren an. Meilenschnäppchen können nur umgebucht werden.
  • Gutschein: Nein
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Differenz bei Steuern und Gebühren für Buchungen bis zum 15. Mai 2020

Norwegian

  • EU-Airline: Nein, Sitz in Norwegen. Dennoch gilt EU-Verordnung 261/2004
  • Rückerstattung: Ja
  • Gutschein: Ja, mit 20% Bonus in Form von CashPoints und 12 Monate lang gültig
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz für Buchungen bis zum 31. Mai 2020 und Reisen bis zum 30. November 2020

Oman Air

  • EU-Airline: Nein, Sitz im Oman
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten, allerdings unterliegen Abflüge aus der EU dem EU-Recht
  • Gutschein: Nein
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr ohne Tarifdifferenz (gleichbleibende Buchungsklasse vorausgesetzt) für Bestands- und Neubuchungen bis zum 31. Mai 2020 mit Flugdatum bis zum 31. Oktober 2020

Pegasus Airlines

  • EU-Airline: Nein, Sitz in der Türkei
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten, allerdings unterliegen Abflüge aus der EU dem EU-Recht
  • Gutschein: Nein
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz für Buchungen bis zum 30. April

Qatar Airways

  • EU-Airline: Nein, Sitz in Katar
  • Rückerstattung: Ja
  • Gutschein: Ja, mit 10% Bonus 12 Monate lang gültig
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz für Buchungen bis zum 30. September 2020. Auch ein anderes Ziel ist möglich, sofern die Entfernung nicht mehr als 5.000 Meilen (ca. 8.047 km) zum ursprünglichen Zielort beträgt.

Ryanair

  • EU-Airline: Ja, Sitz in Irland
  • Rückerstattung: Ja
  • Gutschein: Nein
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz bei annullierten Flüge und Buchungen bis zum 31. März
  • Kontakt zu Ryanair

SAS

  • EU-Airline: Ja, Sitz in Schweden
  • Rückerstattung: Ja
  • Gutschein: Ja, gültig bis zum 30. November 2020
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz für Buchungen bis zum 14. April 1. Juni 2020
  • Kontakt zu SAS

Scoot

  • EU-Airline: Nein, Sitz in Singapur
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten, unterliegt aber EU-Recht
  • Gutschein: Nein
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz für Buchungen bis zum 31. Mai

Singapore Airlines

  • EU-Airline: Nein, Sitz in Singapur
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten, allerdings unterliegen Abflüge aus der EU dem EU-Recht
  • Gutschein: Ja, gültig bis zum 31. März 2021
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz für Buchungen bis zum 30. April und für Reisen, die bis zum 31. März 2021 abgeschlossen sind

Sun Express

  • EU-Airline: Nein, Sitz in der Türkei
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten, allerdings unterliegen Abflüge aus der EU dem EU-Recht
  • Gutschein: Ja, mit 25€ Bonus gültig bis 27. März 2021
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz bis zum 31. Mai 2020 für Reisen bis zum 30. Juni 2020.

Swiss

  • EU-Airline: Nein, Sitz in der Schweiz. Dennoch gilt EU-Verordnung 261/2004
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten, unterliegt aber EU-Recht
  • Gutschein: Ja, bis zum 31. August 2020 gültig mit 50€ Bonus
  • Umbuchung: Ja, für Buchungen bis zum 15. Mai inklusive 50€ Bonus auf mögliche Tarifdifferenzen bis zum 31. August.

TAP Air Portugal

  • EU-Airline: Ja, Sitz in Portugal
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten, unterliegt aber EU-Recht
  • Gutschein: Ja, mit 20% Bonus für Reisen die bis zum 30. Juni starten sollten.
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz für Reisen mit Abflugdatum bis zum 31. Mai 2020. Je nach Buchungsgebühr werden 25-100€ Rabatt auf die Tarifdifferenz gewährt.
  • Kontakt zu TAP Air Portugal

Thai Airways

  • EU-Airline: Nein, Sitz in Thailand
  • Rückerstattung: Wird nicht aktiv angeboten, allerdings unterliegen Abflüge aus der EU dem EU-Recht
  • Gutschein: Nein
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz bis für Neu- und Bestandsbuchungen zwischen dem 28. Januar und 30. April 2020.

Turkish Airlines

  • EU-Airline: Nein, Sitz in der Türkei
  • Rückerstattung: Ja, wahlweise auch als Miles&Smiles Meilen
  • Gutschein: Ja, in Form eines Open Tickets und gültig für Reisen bis 28. Februar 2021
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr und ohne Tarifdifferenz (selbe Buchungsklasse vorausgesetzt) für Buchungen bis zum 21. April 2020
  • Kontakt zu Turkish Airlines

United Airlines

  • EU-Airline: Nein, Sitz in den USA
  • Rückerstattung: Ja (aber erst nach 12 Monaten) Laut DOT muss der Flugpreis erstattet werden, wenn der Flug nicht wegen staatliche Beschränkungen annulliert worden ist.
  • Gutschein: Ja, 12 Monate lang gültig
  • Umbuchung: Ja, ohne Umbuchungsgebühr aber mit Tarifdifferenz. Bei Neubuchungen bis zum 30. April 12 Monate lang. Tickets, die vor dem 2. März ausgestellt wurden nur mit Reisetermin bis 31. Mai.
  • Kontakt zu United Airlines

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Kommentare (49)

  1. Manuel Ossmann sagt:

    Hallo zusammen,
    Unser Flug wurde über Reisebüro gebuchtMUC-LHR
    LHR-LAX canceled
    LAX-LHR
    LHR-MUC
    Rest steht noch!
    Reisebüro behauptet es würde nur einen Voucher geben von BA.
    Müssen wir das so hinnehmen da BA
    Nicht mehr in der EU ist?
    Finde diesbezüglich über BA nix im Netz!
    Vielen lieben Dank schon mal

    • Johannes sagt:

      Die EU-Fluggastrechte gelten auch immer noch für Großbritannien und weil auch, weil euer Flug in der EU beginnt. Euch steht eine Erstattung zu und müsst keinen Gutschein akzeptieren.

  2. Alexander sagt:

    So nachdem ich online nichts wegen meinem LH Ticket erreichen konnte, habe ich doch einmal angerufen.
    Trotz Ansage, dass es lange dauern könnte, war ich nach unter einer Minute mit einem deutschsprachigen Mitarbeiter verbunden.
    Hat alles aufgenommen und soll mein Geld wieder auf die Kreditkarte zurück bekommen. Kann aber bis 4 Wochen dauern. Schauen wir einmal ob und wann etwas kommt.

  3. pok sagt:

    Vielleicht hilft es jemandem:
    Mein Avios Flug mit BA von Deutschland in die USA wurde am Freitag gecancelt.
    Am Samstag bei BA in UK angerufen und Rückerstattung angefragt.
    Avios sollen in Kürze erstattet werden. (nach 3 Tagen hat sich noch nichts getan)
    Erstattung der Steuern und Gebühren wird ca. 3 Wochen dauern.
    Telefonat (am Samstag gegen 17h) inklusive Warteschleife hat ca. 30 Minuten gedauert. Mit Skype kann man die kostenlose britische Nummer anrufen. Qualität war wie meistens gut

  4. Peter sagt:

    interessant zu wissen ist, LH-Ticket die im Jahr 2019 ausgestellt und dessen Flüge von LH jetzt annuliert wurden, wird der Ticketpreis ohne Probleme auf das Zahlungsmittel zurückerstattet. Wenn man jedoch dieses Jahr noch fliegen möchte, bekommt man einen Voucher ausgestellt.

    • Alexander sagt:

      Ach wirklich?
      Also meine Flüge habe ich alle in 2019 gebucht und bisher nichts bekommen, noch nicht einmal eine persönliche Antwort.
      Wie hast du das geschafft?

  5. Alexander sagt:

    Also LH schickt bei einer Email an customer.relations@lufthansa.com
    Jetzt folgendes:
    Bitte beachten Sie, dass Anfragen zu den Themen Ticketerstattung, Umbuchung oder Tarifbedingungen bei Customer Relations nicht bearbeitet und nicht weitergeleitet werden. Alle Informationen hierzu finden Sie im Internet auf http://www.lufthansa.com/de/de/fluginformationen.

    Nur dort findet man nichts zum Thema Ticketerstattung, wenn man nicht umbuchen kann und keinen Gutschein möchte.

    Also schon nicht in Ordnung.

    Habe es jetzt per Onlineformular mal versucht, weil wie bekommt man sonst es aktuell übermittelt, dass man sein Geld wieder haben will?

    • Alexander sagt:

      So über das Onlineformular kommt die gleiche Nachricht.
      Also LH will damit wohl wirklich nichts wissen im Moment oder hat jemand noch einen anderen Tipp wo man es hinschicken kann?

  6. Manu Lassig sagt:

    Vielleicht hilft das hier dem ein oder anderen.
    Wenn man keinen Gutschein von der Airline möchte und die sich aber weigern den Betrag zu erstatten in Form einer Rückzahlung, dann gibt es die Möglichkeit bei seinem Kreditkarteninstitut ein Chargebackverfahren einzuleiten. Das geht aber nur, wenn man den Flug auch mit Kreditkarte bezahlt hat.
    Payback lehnt wohl ab, wie ich bisher gelesen habe, wenn man den Kundenschutz beauftragt. Aber bei einigen Banken wird noch kundenfreundlich gehandelt. Erkundigt euch!

  7. Christian sagt:

    Ich habe einen Flug mit Boomerang Club Meilen gebucht gehabt. Eurowings bietet die Option einen Voucher anzufordern. Was passiert mit den 10.000 Meilen? Bekomme ich diese zurückerstattet oder werden diese bei Anforderung des Vouchers in einen Geldbetrag umgewandelt? Wenn beides nicht passiert bekomme ich lediglich die Steuern und Gebühren (ca. 27 Euro) als Voucher. Eine Email an Eurowings blieb unbeantwortet.

  8. zabadac sagt:

    Turkish nennt in ihrer mail das HAM-BKK storniert wurde hotline in IST, aber kein anschluß unter dieser nummer.
    anruf bei deren hotline in FRA besser: nettes mädel, kurze frage ob es meilen sein dürften. dann ohne murren das geld der kreditkarte gutgeschrieben. schade, wäre lieber morgen geflogen..

  9. Frank sagt:

    https://www.godsavethepoints.com/airlines-get-creative-with-refund-and-voucher-options/

    hier kann man die genauen Bestimmungen nachlesen. Gutschein geht nur bei Zustimmung des Kunden!

  10. N sagt:

    Habt ihr Erfahrungen wie es sich bei Eurowings/Lufthansa/SAS/Qatar mit Flügen in einem Flex Tarif verhält?
    Können die weiterhin online storniert werden oder muss dies auch alles über Kontaktformulare erfolgen?

  11. Dennis Rausch sagt:

    Ich habe heute mit TAP Portugal informiert. Mein Flug ist storniert und die TAP weigert sich mich auf Flüge umzubuchen, die nach wie vor fliegen. Außerdem weigert sich die TAP mir den vollen Betrag zu erstatten.

    Welche Wege bleiben mir hier übrig um dagegen vorzugehen?

    Danke Johannes!

    • Manu Lassig sagt:

      Hi, ich bin auch gerade mit TAP am Werk. Das EU Recht interessiert die aber wenig bis gar nicht. Sie beharren auf ihren Gutscheinen. Ich habe in der Zwischenzeit mit meinem Kreditkarteninstitut gesprochen. Denn zum Glüch habe ich mit Kreditkarte bezahlt. Es gibt ein Chargeback Verfahren. Damit kann man Buchungen zurückholfen, bei denen nach Bezahlung die Gegenleistung nicht erbracht wurde. Informier dich!

  12. Pelo sagt:

    Hat jemand schon Erfahrungen mit Kenya Airways gesammelt?
    Unser Flug nach Südafrika wurde annulliert. Der Kundenservice ist natürlich auch vollkommen überlastet. Auf eine E-Mail hab ich bislang keine Antwort erhalten. Geduldspiel :/

  13. Franz sagt:

    Kurz eine Frage bzw. Klarstellung zum Lufthansa Voucher: Die Kriterien für die Ausstellung eines Gutscheins werden erfüllt. Für mich geht aus den Nutzungsbedingungen jedoch nicht hervor, wie lange der Voucher gültig ist, auch noch im 2. Halbjahr 2021? ?? Gehe davon aus, dass ich natürlich dann auch eine andere Destination buchen darf (ist ja keine Umbuchung). Bei Einlösung des Vouchers und Antritt der Reise noch im Jahr 2020 würde es einen 50.- Bonus noch zusätzlich geben.

  14. Noah sagt:

    Vielen lieben Dank für diese Übersicht!

    Wie verhält sich das bei der Eurowings, respektive Lufthansa, mit Tarifen inkl. Flex Option?

    Wird da weiterhin nach Tarif eine Rückerstattung gewährt?

  15. Sascha sagt:

    Ich habe jetzt auch eine Forderung für Ausgleichszahlung an Eurowings gestellt. Es war zwar „nur“ ein innerdeutscher Flug (Stuttgart Bremen), aber schon am 18. März also vor dem Shutdown. Mir wurde 3,5h vor Abflug am Flughafen(!!) erst mitgeteilt, dass der Flug annulliert wird. Keine eMail oder sonstiger Kontakt vorher. Keine Rückerstattung angeboten, kein Hotel angeboten (es war ein Abendflug)…. so nicht Freunde.

  16. Helga sagt:

    Warum wird die TUIfly nicht erwähnt?

  17. Frank kloppert sagt:

    Es fehlt die Airline Air Arabia.

  18. Niklas sagt:

    Würde mich gerne der Frage bei Buchung über OTA anschließen.
    Elumbus kommuniziert mit einer Standardmail, dass ein Wunschtermin kommuniziert werden soll.

    Darauf wurde bisher nicht geantwortet.
    Bisheriger Stand ist, dass Tarifdifferenzen und eine einmalige Servicegebühr in Höhe von knapp 50€ pro Person pro Ticket vom Kunden getragen werden.

    Inwiefern ist es rechtens wenn die Lufthansa selbst Gutscheine, sogar mit Bonus verteilt, Elumbus aber groß zur Kasse bietet.

    Wäre sicherlich für einige Interessant wie sich das Ganze bei OTA Buchungen verhält.

    Danke!
    Niklas

    • Johannes sagt:

      Sie müssen auch eine Erstattung durchführen. Allerdings können sie dafür eine Servicegebühr kassieren, wenn diese in den AGBs steht, die du bei der Buchung akzeptiert hast.

  19. Elke sagt:

    Hallo
    Wir sitzen in Phoenix arizona fest. British hat den flug gecancelt und das wars.
    Wir schrieben an British und das auswaertige amt. 3x schon aber keine Antwort
    Wir wollen nach Hause
    Wenn wir hier noch weg kaemen müssten wir den flug selbst bezahlen, das Geld haben wir nicht mehr

  20. Cornelia K. sagt:

    Wir hatten eine Buchung mit LATAM für H/R Flug Santiago – Hanga Roa (Osterinsel), also Inlandsflug in Chile. Der Flug konnte nicht angetreten werden, weil der Flughafen Hanga Roa geschlossen wurde.
    LATAM ist derzeit nicht zu erreichen. Freunde haben einen Gutschein, der bis 31.12.20 eingelöst werden muss. Das ist für uns absolut nicht machbar. Muss ich die über € 600 in den Wind schreiben ?
    LG

    • Johannes sagt:

      Was steht denn in den Beförderungsbedingungen von LATAM? Auf die Strecke ist auf jeden Fall kein EU-Recht anwendbar.

    • Kevin sagt:

      Hallo, ich hatte auch einen Flug bei LATAM innerhalb Südamerikas gebucht, der gecancelt wurde. Ich habe dann über das Kontaktformular https://helpdesk.latam.com/hc/de/requests/new?ticket_form_id=237298 eine Erstattung beantragt.

      Ein paar Minuten später hatte ich eine E-Mail mit ein paar Infos, in der mir mitgeteilt wurde, dass ich in kürze einen Gutschein erhalten würde.

      Ein paar Tage später kam dann wie angekündig ein Travel-Voucher, denn man entweder für weitere Flüge einlösen kann oder sich auf sein europäisches Girokonto erstatten lassen kann.

      Diese Auszahlung nach Europa soll max. 30 Tage dauern, und wurde mir schon schriftlich bestätigt. Der Eingang auf dem Konto steht noch aus.

      • Julian sagt:

        Ist die Erstattung mittlerweile bei dir eingegangen?

        Mein gecancellten Flüge mit Latam und Partnern unterliegt EU Recht.
        Zu dem Zeitpunkt gab es noch keine Kotaktbeschränkungen für alle Europäer. Daher bin ich auch der Ansicht, dass noch keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, mir also eine Entschädigung zusätzlich zum Ticketpreis zusteht.

        Jetzt wo Latam Chapter 11 angemeldet hat, will ich den Erstattungsweg in Cash nicht über einen Gutschein gehen. Dann muss es halt ein Chargeback sein.

        Wie lange ist ein Chargeback bei Amex möglich? Hatte etwas von 13 Wochen nach Leistungsdatum = erster oder letzter Flug? Gelesen.

        Danke für eure Hilfe

  21. klaus sagt:

    hat jemand eine DEUTSCHE adresse von EASYJET.. oder muss ich das nach luton in den hangar schicken?

  22. Wp sagt:

    Wizzair bietet auch 20% Mehrwert als Gutschein an

  23. Samlayn sagt:

    Eurowings und TAP renne ich nun schon seit zwei Wochen fast hinterher. Bei Eurowings wurde auch das Kontaktformular einfach nicht geantwortet. Dann haben Sie nach ein paar Tagen auf iher Website geschrieben, dass sie darüber keine Stornierung vornehmen. Dann habe ich dort angerufen, man sagte mir dort, dass das System überlastet sei. Auf die Frage, wann es wieder geht, konnte die Dame mir keine Antwort geben. Ich habe mir dann eine Mailadresse geben lassen, aber da warte ich auch seit einer Woche auf eine Antwort.

    Bei TAP gleiches, der Flug geht zwar erst am 09.04. aber nach der „Beschwerde“ zur Rückerstattung meinerseits habe ich noch keine Antwort bekommen. Da ich alles über Paypal gezahlt habe, gehe ich dort nun über den Käuferschutz.

  24. Christian Weger sagt:

    Ah, nein, sehe grade – dann nur fuer EU-Airlines?

  25. Christian Weger sagt:

    Seid ihr sicher dass bei einer non-EU airline nur der Abflug aus der EU der Regulierung unterliegt? Mein Ticket gilt ja fuer den Hin-und Rueckflug aus und in die EU. Ich hab bei Verspaetung von nicht EU-Airlines auch schon Kompensation fuer Verspaetung bekommen. Artikel 3(1)b sagt doch dass es auch beim Ruecklfug in die EU gilt, wenn man nicht shcon eine andere Kompensation in dem Drittstaat bekommen hat.

    Artikel 3

    Anwendungsbereich

    (1) Diese Verordnung gilt

    a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

    b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

  26. Fabian sagt:

    Hallo Johannes,

    ich fände es schön, wenn du auf die Auslegungsrichtlinie der EU-Kommission vom 18. März eingehen würdest. Diese nimmt Bezug auf die EU-VO von 2004, wonach der Passagier gem. Art. 5 folgende Rechte hat:
    a) Erstattung der vollständigen Kosten
    b) Umbuchung auf einen frühstmöglichen Zeitpunkt
    c) Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt nach WUNSCH DES PASSAGIERES!
    Dementsprechend kann der Fluggast auch nach seinem Wunsch umbuchen und es muss KEINE Tarifdifferenz bezahlt werden.

    Ich fände schön, wenn du diesen Unterpunkt, der aus meiner Sicht sehr wichtig ist, mit erwähnen würdest, da bspw. die Swiss (Ich habe genau das gleiche Problem) eine Umbuchung nur mit Bezahlung der Tarifdifferenz akzeptiert. Was rechtlich nicht richtig ist.

    Liebe Grüße
    Fabian

  27. Stefanie sagt:

    Die Angaben sind zu Qatar Airways sind nicht vollständig richtig. Die Airline bietet sehr wohl einen Refund an, wenn es eine Annulierung von ihrer Seite gibt. Das beschreibt sie schon seit Tagen auf ihrer Webseite: https://www.qatarairways.com/en/travel-alerts/COVID-19-update.html

  28. Chris sagt:

    Hallo,

    Delta bietet aktuell für Stornierungen/Umbuchungen auch eCoupons, eine Art Gutschein an. Diese können für neue Buchungen verwendet werden. Lt. Rückfragen in einigen Foren, scheint es aber Probleme bei der Einlösung über die Delta Call-Center, insbesondere über das deutsche Call-Center zu geben.

  29. Keks sagt:

    Hat jemand Erfahrung mit Buchung über OTA (Flugladen) und TK?
    Flugladen ist seit über 2 Wochen nicht erreichbar.

  30. Cedric sagt:

    Auch amerikanische Airlines sind unter US Law dazu verpflichtet eine volle Rückerstattung zu zahlen.

  31. Robert sagt:

    Zu Miles&More: „Meilenschnäppchen können nur umgebucht werden.“ – Wenn der Flug annulliert wurde, steht mir doch aber auch eine vollständige Rückerstattung von Meilen und Steuern/Gebühren zu, oder?

  32. Martin sagt:

    Hallo,
    danke für die Übersicht!
    Wie lange dauert es gewöhnlich, bis der Gutschein einem ausgestellt wird? Es geht konkret um TAP. Ein Automatismus ist echt nicht, nach der Stornierung und Auswahl der Option Gutschein kam nur eine Bestätigungsmail.
    VG
    Martin

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